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Brennstoffe

Was ist ein Brennstoff?

Ein Brennstoff ist ein flüssiges, festes oder gasförmiges Produkt zur Erzeugung von Wärme. Der Begriff „Brennstoff" wird ausschließlich für die Bereiche Wärme- und Stromerzeugung verwendet. Bei Letzterer werden die Brennstoffe auch als Primärenergieträger bezeichnet. Für den Bereich Mobilität wird hingegen der Begriff „Kraftstoff" gebraucht, auch wenn die Produkte chemisch gesehen (z.B. Dieselkraftstoff und Heizöl oder Autogas und Flüssiggas) nahezu identisch sind.

Brennstoffe werden im Allgemeinen wie folgt unterteilt:

Nach dem Aggregatzustand in:   

  • fest (z.B. Holz, Braunkohle, Steinkohle – vorrangig zur Erzeugung elektrischer Energie)
  • flüssig (z.B. Heizöl, Ethanol, Flüssiggas/LPG – als Kraftstoffe im Bereich der Mobilität, als Heizöl im Wärmemarkt als zweitwichtigster Energieträger)
  • gasförmig (z.B. Erdgas – als wichtiger Energieträger im Wärmemarkt in Deutschland)

Entsprechend ihrer Nachhaltigkeit in:  

  • die fossilen Brennstoffe (Kohle, Petrolkoks, Heizöl, Erdgas)
  • Kernbrennstoffe (Uran, Plutonium)
  • regenerative, also erneuerbare oder nachwachsende Brennstoffe, z.B. Biobrennstoffe (Holz/Holzpellets/Holz­briketts, Pflanzenöle, Biogas, etc. )

Der Energiegehalt eines Brennstoffes wird als Heizwert oder Brennwert angegeben. Der Brennwert entspricht dabei der Energie, die bei einer vollständigen Verbrennung des Brennstoffes mit anschließender Abkühlung der Rauchgase nebst Kondensation der Dämpfe freigegeben wird. Im Brennwert ist also die Nutzung der Kondensationswärme enthalten. Der Heizwert hingegen ist die maximal nutzbare Wärmemenge, die bei der Verbrennung eines Brennstoffes entsteht, ohne die Abkühlung der Rauchgase nebst Kondensationswärme zu berücksichtigen. Bei Brennstoffen, die keinen chemisch gebundenen Wasserstoff enthalten, wären Brennwert und Heizwert gleich hoch.

Besteuerung von Brennstoffen vs. Kraftstoffen

Brennstoffe werden in Deutschland nach dem Energiesteuergesetz besteuert; eine Ausnahme bilden Biobrennstoffe auf Holzbasis wie Pellets, Scheitholz, Holzkohle o.ä. Diese unterliegen nicht der Energiesteuer. Für die Verwendung als Heizstoff sind gegenüber der Verwendung als Kraftstoff ermäßigte Steuersätze festgelegt. Laut EnergieStV enthält deshalb ein ordnungsgemäß gekennzeichnetes Heizöl EL verschiedene Farbstoffe: Solvent Yellow 124 und Rotfarbstoffe. Die rote Farbe dient zur optischen Unterscheidung zwischen Heizöl EL und Dieselkraftstoff zur Verhinderung des Missbrauchs als Kraftstoff (sog. Verdieselung).


Stand: Januar 2020
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